Die Mehrwegpflicht kommt, der ermäßigte Mehrwertsteuersatz bleibt, und gleich im ersten Quartal finden wichtige Messen statt – das Jahr 2023 hält für Gastronomen einige spannende Entwicklungen bereit.

von Julia Vießmann
Inhalt

Ambiente 2023: Internationale Konsumgütermesse

Vom 3. bis 7. Februar 2023 findet die internationale Konsumgütermesse Ambiente in Frankfurt am Main statt. Die führende Messe für Konsumgüter zieht Händler, Hersteller und Designer aus aller Welt an und bietet eine großartige Plattform für die Präsentation von neuen Produkten und Trends in den Bereichen Haushaltswaren, Geschenkartikel, Accessoires, Arbeitswelt der Zukunft, Nachhaltigkeit und vielen mehr. Besucher haben die Möglichkeit, sich über die aktuellen Entwicklungen zu informieren und in direkten Austausch mit den Ausstellern zu treten. Auch die BHS tabletop AG ist dieses Jahr auf der Messe vertreten und stellt innovative Branchenlösungen und Inspirationen vor.

Internorga 2023: Internationale Leitmesse für den Außer-Haus-Markt

Wie jedes Jahr findet auch 2023 vom 10. bis 14. März die internationale Fachmesse für die Hotellerie- und Gastronomiebranche, die Internorga, statt. Die Leitmesse für den gesamten Außer-Haus-Markt zieht jährlich zahlreiche Aussteller und Besucher aus dem In- und Ausland an und gilt als wichtige Quelle für aktuelle Trends, Produkte und Dienstleistungen aus dem Sektor. Teilnehmer können sich auf dem größten Branchentreffen des Jahres auf viele Networking-Möglichkeiten sowie auf spannende Vorträge und Seminare von Experten freuen. Wie im letzten Jahr ist die BHS tabletop AG als Aussteller auf der Messe vertreten und zeigt visionäre Konzepte aus dem Bereich Tableware.

Mehrwegpflicht ab 01.01.2023

Ab 1. Januar 2023 tritt die europaweite Mehrwegpflicht für Gastronomiebetriebe, Cateringunternehmen und den Lebensmitteleinzelhandel in Kraft. Das Gesetz verpflichtet gastronomische Betriebe, ihren Kunden neben Einwegverpackungen auch Mehrwegalternativen für Essen und Getränke anzubieten, etwa Mehrwegboxen, -behälter oder wiederverwendbare Becher. Diese dürfen nicht teurer als die Einweglösungen sein, das Verlangen von Pfand ist allerdings möglich. Für Gastrobetriebe mit bis zu fünf Mitarbeitern und einer Verkaufsfläche von bis zu 80 Quadratmetern gibt es Erleichterungen – diese können die Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Kundenbehälter abfüllen.

Das Ziel der Mehrwegpflicht ist es, den durch Einweggeschirr und To-go-Verpackungen entstehenden Abfall zu reduzieren und damit einen positiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Nachhaltigkeit zu leisten. Sie suchen noch nach Ideen für nachhaltiges Takeaway? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Tipps zu Mehrwegverpackungen zusammengestellt.

Ermäßigter Mehrwertsteuersatz bis Ende 2023

Aufgrund der aktuellen Energiekrise bleibt der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 % bis Ende des Jahres 2023 bestehen. Dieser gilt für alle Speisen und Verpflegungsdienstleistungen in der Gastronomie. Ausgenommen von der Regelung sind Getränke, die weiterhin mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert werden müssen. Mit dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz sollen für Gastronomen die erhöhten Betriebskosten in der Branche abgefedert werden.

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