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Corona-Update für das Gastgewerbe

Die Corona-Lage verschärft sich abermals und so treten ab November 2021 einige neue Corona-Regeln für das Gastgewerbe in Kraft. Wir geben Ihnen einen Überblick über die aktuellen Änderungen und zeigen auf, welche Neuerungen es in der Gastronomie und Hotellerie zu beachten gibt.

Inhalt

Bayern ruft wieder den Katastrophenfall aus, Ausweitung der 2G-Regel in Sachsen, verschärfte Kontrollen der 2G- und 3G-Zugangsregeln, bald bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz sowie Verlängerung des Bezugs von Kurzarbeitergeld – diese Änderungen gelten November 2021 auch für die Gastronomie und Hotellerie. Wir geben Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen.

Übersicht über Gastgewerbe-Regelungen & Corona-Dashboard

Der DEHOGA-Bundesverband bietet unter diesem Link eine aktuelle Übersicht über die Auflagen für das Gastgewerbe, 2G-Regeln sowie Testpflicht für Gäste in den einzelnen Bundesländern. Das Robert-Koch-Institut informiert auf seinem RKI-Dashboard tagesaktuell über den Stand der Corona-Infektionen in den Ländern und Landkreisen sowie über die Risikogebiete.   

Bayern ruft wieder den Katastrophenfall aus

Wegen der hohen Anzahl an Corona-Patienten in Krankenhäusern gilt ab dem 11.11.2021 in Bayern erneut der landesweite Katastrophenfall. Diesen habe Ministerpräsident Markus Söder aufgrund der aktuell besorgniserregenden Corona-Lage angeordnet. Zudem fordert er von den Ampel-Parteien einen Corona-Notfallplan für den Winter und eine Impfpflicht für ausgewählte Berufe.  Die Ausrufung des Katastrophenfalls ermöglicht ein koordiniertes und strukturiertes Vorgehen aller im Katastrophenschutz mitwirkenden Behörden, Dienststellen und Organisationen. Zuletzt wurde der Katastrophenfall in Bayern am 9. Dezember 2020 ausgerufen und am 4. Juni 2021 wieder aufgehoben. 

Ausweitung der 2G-Regel in Sachsen

Seit dem 8. November 2021 gilt in Sachsen eine neue Corona-Schutzverordnung mit verschärften Regeln. Diese erlaubt den Zutritt zur Innengastronomie, zu Veranstaltungen, Freizeit- und Kultureinrichtungen, Clubs und Bars nur unter Einhaltung der 2G-Regel (Zutritt nur für Geimpfte oder Genesene). Bislang konnten Veranstalter und Betriebe selbst über die Anwendung der 2G-Regel entscheiden. Die bisher geltenden Abstandsregeln, Maskenpflicht und begrenzte Besucheranzahl bleiben weiterhin bestehen.

Verschärfte Kontrollen der 2G- und 3G-Zugangsregeln

Nach Informationen des DEHOGA-Bundesverbands werden die 2G- und 3G-Zugangsregeln in vielen Regionen zunehmend schärfer kontrolliert. Dies sei eine Reaktion auf sich häufende Berichte über die Nichteinhaltung der Auflagen und Zugangskontrollen in einigen gastgewerblichen Betrieben. Der DEHOGA appelliert daher dringend alle geltenden Regelungen einzuhalten, um die Infektionsschutz-Maßnahmen einzuhalten und hohe Bußgelder zu vermeiden.

Bald bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz?

Nach dem Gesetzesentwurf der Ampel-Parteien soll bald eine bundesweite 3G-Regel am Arbeitsplatz eingeführt werden. Das bedeutet, dass eventuell zukünftig alle Mitarbeiter bei der Arbeit einen Impf-, Genesenen- oder negativen Testnachweis vorzeigen müssen. Das Gesetz gilt als umstritten und bedarf zunächst einer bundeseinheitlichen rechtlichen Basis. Es bleibt also abzuwarten, ob und wann die Regel tatsächlich in Kraft tritt und wie ihre genaue Umsetzung aussehen wird.

Kurzarbeitergeld: Verlängerung des Bezugs und erleichterter Zugang

Das Bundesministerium hat einen Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Bezugsdauer und des erleichterten Zugangs für das Kurzarbeitergeld veröffentlicht. Der erleichterte Zugang zu Kurzarbeitergeld soll mit der auf 10 Prozent abgesenkten Mindesterfordernis und dem Verzicht auf den Ausbau negativer Arbeitssalden bis zum 31. März 2022 gelten. Die verlängerte Bezugsdauer von 24 Monaten von Kurzarbeitergeld soll ebenfalls bis zum 31. März 2022 möglich sein. Die Verordnung wird voraussichtlich am 24. November 2021 verabschiedet werden.