Lesezeit: 4 min

Überbrückungshilfen

Viele gastronomische Betriebe haben nach den letzten Wochen und der Zwangsschließung zu kämpfen. Die Regierung hat jetzt weitere Überbrückungshilfen verabschiedet, um kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Gastronomie unter die Arme zu greifen. Es soll somit verhindert werden, dass düstere Prognosen über haufenweise Schließungen Wirklichkeit werden.     

Inhalt

In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen Einblick, was es mit den verabschiedeten Überbrückungshilfen auf sich hat. Wer kann auf die Hilfen zugreifen, was muss dabei beachtet werden, bis wann können Anträge gestellt werden – die Antworten lesen Sie hier.  

Wer kann die Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen?

Die ganz neu beschlossenen Hilfen sollen kleinen und mittelständischen Unternehmen Unterstützung bieten, die besonders hart von der Corona Epidemie getroffen worden sind. Es ist für Betriebe aus allen wirtschaftlichen Bereichen möglich, die sogenannten Überbrückungshilfen zu beantragen. Beispiele sind: Restaurants Bars Diskotheken Kneipen Jugendherbergen Caterer Die Mittel sollen helfen, die momentane wirtschaftliche Situation sowie die kommenden Monate zu überbrücken. Wer Überbrückungshilfe in Anspruch nehmen will, muss einige Bedingungen erfüllen. Das Unternehmen darf sich bis Ende letzten Jahres (Stichtag 31. Dezember 2019) gemäß EU-Definition nicht in Schwierigkeiten befunden haben. Der Betrieb musste seine Geschäftstätigkeit in Folge der Corona-Krise vollständig oder zu wesentlichen Teilen einstellen. Dabei muss der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 % gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen sein. Für Betriebe, die nach April 2019 gegründet worden sind, sollen die Monate November und Dezember 2019 als Vergleich gelten. Die Antragsfristen enden jeweils spätestens am 31. August 2020 und die Auszahlungsfristen am 30. November 2020.

Was ist förderfähig?

Das Ziel der Überbrückungshilfe ist es, Liquiditätsengpässe zu überbrücken und vor allem die anfallenden Fixkosten eines Unternehmens abzufedern. Förderfähig sind demnach fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte und nicht einseitig veränderbare Fixkosten:  Mieten und Pachten für Gebäude, Grundstücke und Räumlichkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Unternehmens stehen. Kosten für Privaträume sind nicht förderfähig. Weitere Mietkosten Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen Finanzierungskostenanteil von Leasingraten Ausgaben für notwendige Instandhaltung, Wartung oder Einlagerung von Anlagevermögen und gemieteten Vermögensgegenständen, einschließlich der EDV Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung und Hygienemaßnahmen Grundsteuern Betriebliche Lizenzgebühren Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben Kosten für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer, die im Rahmen der Beantragung der Corona-Überbrückungshilfe anfallen. Kosten für Auszubildende Personalaufwendungen im Förderzeitraum, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 10 % der Fixkosten der Ziffern 1 bis 10 gefördert. Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig. Um der besonderen Betroffenheit der Reisebüros angemessen Rechnung zu tragen, sind auch Provisionen, die Inhaber von Reisebüros den Reiseveranstaltern aufgrund Corona-bedingter Stornierungen zurückgezahlt haben, den Fixkosten nach Nr. 1 bis 12 gleichgestellt. Die Überbrückungshilfe erstattet einen Anteil der Fixkosten in Höhe von: 80 % der Fixkosten bei mehr als 70 % Umsatzeinbruch 50 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 50 % und 70 % 40 % der Fixkosten bei Umsatzeinbruch zwischen 40 % und unter 50 % im Fördermonat im Vergleich zum Vorjahresmonat.

Wie kann man Überbrückungshilfe beantragen?

Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer führt ein zweistufiges Antragsverfahren durch.   Antragsstellung

Dabei muss eine Abschätzung des Umsatzes im April und Mai 2020 sowie eine Prognose für den Umsatz im Förderzeitraum abgegeben werden. Gleichzeitig muss die Höhe der erstattungsfähigen Fixkosten abgeschätzt werden. Über digitale Schnittstellen werden vorgelegt: Umsatzsteuervoranmeldungen 2019 Jahresabschluss 2019 Einkommens- bzw. Körperschaftssteuererklärung 2019 Nachweis
Liegen die endgültigen Umsatzzahlen sowie die endgültige Fixkostenabrechnung vor, müssen diese den Bewilligungsstellen der Länder mitgeteilt werden. Diese Mitteilung kann auch nach Programmende erfolgen.

Weichen die tatsächlichen Umsätze von der Abschätzung ab, müssen zu viel gezahlte Zuschüsse erstattet und Fehlende aufgestockt werden.

Weitere wichtige Infos zur Überbrückungshilfe

Das Programm läuft in den Monaten Juni bis August 2020. Das Volumen des Programms ist auf maximal 25 Mrd. Euro festgelegt. Ein Zuschuss ist maximal über drei Monate möglich. Die maximale Förderung beträgt 150.000 Euro für drei Monate. Bei Unternehmen bis zu fünf Beschäftigten beträgt der maximale Erstattungsbetrag 9.000 Euro für drei Monate, bei Unternehmen bis zu zehn Beschäftigten 15.000 Euro für drei Monate. Diese maximalen Erstattungsbeträge können nur in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Das komplette Dokument des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie mit den Eckpunkten der Überbrückungshilfe finden Sie hier.