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UPDATE Corona-(Dezember-)Hilfen

Die Dezember- sowie Überbrückungshilfen sollen den betroffenen Branchen ­– auch aufgrund des verlängerten Lockdowns – unter die Arme greifen.

Inhalt

Die erneue Erweiterungen der Finanzhilfen sollen insbesondere den mitunter am härtesten betroffenen Branchen über den Lockdown hinweghelfen.

Aus Novemberhilfe wird Dezemberhilfe

Die Novemberhilfen werden verlängert. Das Finanzvolumen der sogenannten Dezemberhilfen wird sich nun voraussichtlich auf etwa 15 Milliarden Euro belaufen - ca. 4,5 Milliarden Euro pro Woche. Bund und Länder haben sich als Kriterium auf eine Umsatz-Pauschale von 75 Prozent des Vorjahresumsatzes geeinigt. Ab wann Anträge für die Hilfen gestellt werden können, ist noch unklar. Sobald dies möglich ist, kann dafür wieder die Online-Plattform der Überbrückungshilfen genutzt werden. Für 2021 ist im Moment keine weitere Verlängerung der Dezemberhilfen geplant.

Überbrückungshilfe III – Erweiterungen

Einen Überblick zu den Überbrückungshilfen finden Sie in diesem Beitrag des Gastrotickers.   Der Zugang zu den Überbrückungshilfen wird für die Monate November beziehungsweise Dezember 2020 erweitert – auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 % erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. Im Übrigen bleibe es bei der Zugangsschwelle von 50 % Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate (beziehungsweise 30 % seit April 2020). Der Förderhöchstbetrag pro Monat wird von bisher 50.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Außerdem wird die Antragsberechtigung ausgeweitet. Es sind jetzt alle Unternehmen bis maximal 500 Millionen Euro Jahresumsatz in Deutschland antragsberechtigt. Als weitere Änderung wurde der Katalog erstattungsfähiger Kosten erweitert. Neu dazugekommen sind bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- oder Umbaumaßnahmen für Hygienemaßnahmen bis zu 20.000 Euro. Damit soll Unternehmen geholfen werden, die Hygieneanforderungen zu erfüllen. Außerdem sind Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019 förderfähig.