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Finanziellen Engpässen entgegenwirken

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Was ist Kurzarbeit?

Kurzarbeit soll Unternehmen helfen, existenzbedrohende Zeiten wie die Corona-Pandemie wirtschaftlich zu überbrücken. Wenn Restaurants, Bars, Clubs und Hotels vorübergehend schließen müssen und dadurch in Schieflage geraten, kann für die Beschäftigten Kurzarbeitergeld bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Während der Kurzarbeit wird die Arbeitszeit der betroffenen Angestellten temporär herabgesetzt, bis sich die außergewöhnliche Situation erholt hat.

Welche Voraussetzungen müssen für Kurzarbeit erfüllt sein?

Kurzarbeitergeld (kurz KUG) ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit, die unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt wird. Die Bundesregierung hat am 13. März 2020 im Eilverfahren eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die den Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. Abgesenkte Voraussetzungen und erweiterte Leistungen gelten laut Bundesarbeitsminister Hubertus Heil rückwirkend ab 01. März 2020, sodass Kurzarbeiterentgelte bis zu diesem Datum nachträglich ausgezahlt werden. Der Anspruch auf Anmeldung von Kurzarbeit ist nach diesen neuen Regelungen dann gegeben, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind. Dieser Prozentsatz lag bisher bei 30 Prozent. Auch Leiharbeitnehmer/innen können künftig Kurzarbeitergeld beziehen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn Folgendes zutrifft: im Unternehmen muss mindestens ein/e Arbeitnehmer/in beschäftigt sein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall: mindestens 10 Prozent der Beschäftigten müssen einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben die Beschäftigten müssen in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis stehen auch befristigt Beschäftigte können Kurzarbeitergeld beziehen Kurzarbeit muss nicht für das gesamte Unternehmen, sondern kann auch für einzelne Abteilungen eingeführt werden

Wie kann Kurzarbeitergeld beantragt werden?

Kurzarbeitergeld muss vom Arbeitgeber beantragt werden. Möchte ein Unternehmen Kurzarbeit für seine Belegschaft anmelden, ist die örtlich ansässige Agentur für Arbeit zuständig.

Welche Leistungen umfasst das Kurzarbeitergeld?

Das Kurzarbeitergeld berechnet sich nach dem Nettoentgeltausfall und soll Beschäftigten eine finanzielle Absicherung über einen begrenzten Zeitraum bieten. Außerdem sollen Arbeitgeber für den Zeitraum sinkender Einkünfte entlastet werden. Beschäftigte ohne Kinder erhalten 60 Prozent des während der Kurzarbeit ausgefallenen Nettolohns; Beschäftigte, die mindestens ein Kind haben, erhalten 67 Prozent des ausgefallenen Nettolohns Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet Kurzarbeitergeld kann bis zu 12 Monate bezogen werden

Zunächst Vorleistung des Arbeitgebers, dann Rückerstattung

Doch aufgepasst: Arbeitgeber müssen zunächst in Vorleistung gehen. Kurzarbeitergeld ist eine Erstattungsleistung, die rückwirkend von der Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber gezahlt wird. Auch die Sozialversicherungsbeiträge – also Arbeitslosen-, Kranken-, Renten und Pflegeversicherung – müssen weiterhin vom Arbeitgeber für seine Angestellten abgeführt werden. Diese Beiträge werden allerdings ebenfalls rückwirkend ab 1. März 2020 bis Ende 2020 erstattet.

Kurzarbeit: Wichtige Links und Formulare

Informationen für Unternehmen zum Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit) Tabelle zur Berechnung des Kurzarbeitergeldes (Bundesagentur für Arbeit) So beantragen Sie Kurzarbeitergeld (Video) Online-Antrag für Kurzarbeitergeld (Bundesagentur für Arbeit) Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer (Bundesagentur für Arbeit) Auch der Bundesverband der DEHOGA hat ein FAQ zur Kurzarbeit aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus für betroffene Hoteliers und Gastronomen erstellt.